… zeigen wir Ihnen in unserem nachfolgenden Lieferantenleitfaden Qualität. Dieser Leitfaden gibt Ihnen eine grundlegende Orientierung, wie wir bei Bizerba die Zusammenarbeit mit Lieferanten pflegen. Gerade neue Lieferanten sollen mit dem ersten Kontakt die wesentlichen Bestandteile unserer Qualitätspolitik erfahren. Ziel ist es, bereits zu Beginn einer Geschäftsbeziehung Einfluss auf die Qualität der Bizerba Produkte zu nehmen.
Qualitätsfähigkeit erfordert von jedem Bizerba Lieferanten ein zeitgemäßes und wirksames Qualitätsmanagementsystem. Sie unterhalten dabei mindestens eines der folgenden zertifizierten Qualitätsmanagementsysteme:
ISO 9001:2000 als MindestanforderungenLieferanten, die nicht die Mindestanforderungen aus ISO 9001:2000 erfüllen oder nicht die Weiterentwicklung zur Erfüllung der ISO 9001:2000 planen, können nach dem Bizerba Systemaudit mit einem Erfüllungsgrad von >90% als Lieferant zugelassen werden.
Der Auftragnehmer garantiert, dass alle gelieferten Produkte entsprechend den Regeln und Anforderungen dieses Qualitätsmanagementsystems hergestellt und geprüft werden. Er wird sich unverzüglich vergewissern, dass diese Anforderungen mit seinem Qualitätsmanagementsystem vereinbart sind.
Der Auftragnehmer hält als Mindestforderung die gesetzlichen Bestimmungen und Normen im Bezug auf die Umweltverträglichkeit seiner Produkte ein. Es wird die Einführung eines Umwelt-Managementsystems nach DIN 1400.Der Lieferant verpflichtet zudem seine Unterlieferanten, ein vergleichbares Qualitätsmanagement-System aufzubauen und zu unterhalten, dass die mangelfreie Beschaffenheit seiner Zukaufteile und/oder extern veredelter Teile sicherstellt. Bizerba kann vom Auftragnehmer dokumentierte Nachweise verlangen, dass der Lieferant sich von der Wirksamkeit des Qualitätsmanagementsystems bei seinen Unterlieferanten überzeugt hat. Treten Qualitätsprobleme auf, die von Vorprodukten oder Teilen verursacht werden, wird der Lieferant Bizerba auf Anforderung die Möglichkeit zu einem Audit bei seinen Unterlieferanten verschaffen.
Bei Lieferanten, die zertifiziert sind, wird Bizerba in der Regel kein Systemaudit durchführen, sondern sich im Bedarfsfall auf ein Prozess- und/oder Produktaudit beschränken. Beim Prozessaudit wird die Prozesskette (Planung, Entwicklung und der Herstellung) eins Produktes betrachtet und überprüft. Das Ergebnis des Audits zeigt die Qualitätsfähigkeit des Lieferanten auf. Bei festgestellten Abweichungen (Mängel) ist durch den Lieferanten ein Maßnahmenplan zur Mängelbeseitigung mit Bizerba abzustimmen.
Bizerba kann sich durch ein Audit von der Durchführung der Maßnahmen überzeugen. Auditergebnisse werden vertraulich behandelt. Der Auftragnehmer wird es Bizerba und deren Kunden in angemessenen Zeitabständen ermöglichen, sich von der Durchführung der in dieser Vereinbarung genannten Qualitätssicherungsmaßnahmen zu überzeugen. Der Auftragnehmer wird zu diesem Zweck in angemessenem Umfang und nach vorheriger Vereinbarung eines Termins Zutritt zu seinen Betriebsstätten gewähren und während eines solchen Zutritts einen fachlich qualifizierten Mitarbeiter zur Verfügung stellen. Einblicke in geheimhaltungsbedürftige Fertigungsverfahren und sonstige Betriebsgeheimnisse können vom Auftragnehmer verweigert werden.
Ergebnisse und Erkenntnisse des Audits werden von den Bizerban Auditoren nach den Bizerba Vorgaben bewertet und in folgende Einstufungen unterteilt:
A (>= 90%)
Lieferant ist ohne Einschränkung für Lieferungen an Bizerba freigegeben
AB (>= 80%)
Lieferant ist mit Einschränkungen freigegeben. Der Lieferant hat die im Audit festgestellten Abweichungen im vorgesehenen Zeitraum abzuarbeiten
B (>= 60%)
Lieferant wird nur in Ausnahmefällen zur Lieferung zugelassen. Der Lieferant hat die im Audit festgestellten Abweichungen im vorgesehenen Zeitraum abzuarbeiten, um mindestens die Einstufung AB zu erreichen.
C (< 60%)
Lieferant wird für Lieferungen nicht zugelassen
Die Lieferantenfreigabe legitimiert lediglich den Lieferanten hinsichtlich seiner Qualitätsfähigkeit. Produktfreigaben erfolgen im Rahmen des Bizerba Freigabe- und Bemusterungsverfahrens.
Um die Zusammenarbeit Lieferant – Bizerba auf eine langfristige, vertrauensvolle Partnerschaft auszurichten, wird Bizerba mit ausgewählten Lieferanten eine Vereinbarung zur Qualitätssicherung abschließen. Sie bezieht sich entweder auf den gesamten Lieferumfang oder auf einzelne Produkte/Produktgruppen (produktspezifischer Teil).
Die VQS regelt die prinzipielle und individuelle Zusammenarbeit zwischen Lieferant und Bizerba. Sie ergänzt die Einkaufsbedingungen um Belange, die erforderlich sind, um die geforderte Qualität der Produkte sicherzustellen. Die Vereinbarung zur Qualitätssicherung wird vor Auftragsvergabe mit dem Lieferanten abgestimmt und gegenseitig unterzeichnet.
Die Grundphilosophie der Bizerba ist es, ihre Lieferanten so früh wie möglich in den Entwicklungsprozess einzubinden. Die Einbindung erfolgt insbesondere bei anwendungsspezifischen Bauteilen. Durch gemeinsame Entwicklung und kooperative Zusammenarbeit von der Produktentstehungsphase bis zum Serienbeginn werden nicht nur Entwicklungszeiten verkürzt, sondern für beide Partner qualitativ und wirtschaftlich optimale Lösungen erarbeitet.
Die Vorteile in der Entwicklungsphase liegen klar in der Minimierung bzw. Vermeidung von potenziellen Fehlerquellen und der frühzeitigen Schaffung von stabilen und fähigen Prozessen. Die gemeinsamen Ziele sind hierbei:
Hierzu werden sowohl vom Lieferanten als auch von Bizerba alle zur Realisierung notwendigen Informationen im Rahmen der Entwicklungspartnerschaft ausgetauscht. Diese Informationen sind vertraulichen Inhaltes und dürfen nicht an Dritte gelangen.
Solche Informationen können z. B. sein:
Seitens des Lieferanten können folgende Beiträge geleistet werden:
Die Zusammenarbeit in einer gemeinsamen Produktentwicklung wird auf Basis eines professionellen Projektmanagements zwischen Bizerba und den Lieferanten durchgeführt.
Der Lieferant hat für die Entwicklung von Teilen und Prozessen für Bizerba einen umfassenden Planungs- und Freigabe-Prozess, gemäß des VDA 4.3 und/oder ähnlichen Regularien zu unterhalten und sicherzustellen, dass alle notwendigen Handlungen pünktlich erfolgreich abgeschlossen werden. Basierend auf dieser Anforderung hat Bizerba das Recht, den Planungs- und Freigabe-Prozess des Auftragnehmers sowie die Voraussetzungen des Zulieferers zu prüfen.
Eine Machbarkeitsstudie in Verbindung mit einem allgemeinen Entwicklungsplan und/oder dem Versand des entsprechenden Produktes/der entsprechenden Komponenten basierend auf den von Bizerba zur Verfügung gestellten Informationen ist vom Lieferanten zusammen mit dem Angebot zu übermitteln.
Für Produkte und Prozesse, die für Bizerba entwickelt und/oder produziert werden, ist durch den Lieferanten eine gemeinsam vereinbarte Berichtsform für den Planungs- und Freigabe-Prozessbericht anzuwenden. Der Lieferant sollte einen Ansprechpartner für Bizerba Projekte benennen, der Bizerba auf Anfrage zur Verfügung steht, um an dem Gesamtprojektteam teilzunehmen.
Vor der Lieferung von Serienkomponenten hat der Lieferant die Fähigkeit der Versuchsausstattung in einer Wiederholbarkeits- und Reproduzierbarkeitsstudie (R&P Study) zu belegen (dies kann z. B. nach den Regeln des VDA 5 oder vergleichbaren Methoden erfolgen).
Alle verwendeten Maschinen und Messmittel müssen hierzu „befähigt” sein. Alle für die verwendeten Maschinen/Geräte geltenden Cmk-Werte sind entweder durch den Lieferanten selbst oder durch den Maschinen-/Gerätehersteller zu ermitteln. Bei Cmk-Werten unterhalb von „1.67” sind Korrekturmaßnahmen einzuleiten und diese zu dokumentieren.
Alle Bauteile sind mittels fähiger und beherrschter Prozesse herzustellen. Dieses ist durch eine sorgfältige Prozessplanung für das Produkt sicherzustellen. Für alle Parameter/Abmessungen gilt Cpk 1.33. Dieser Cpk-Wert ist für ausgewählte Parameter/Abmessungen im Rahmen der Erstbemusterung gegenüber Bizerba nachzuweisen.
Für Parameter/Abmessungen unterhalb des Cpk-Wertes von „1.33” sind Korrekturmaßnahmen oder andere geeignete Maßnahmen (z. B. 100% Ausgangsprüfung) einzuleiten und diese Bizerba darzulegen, um die geforderte Anlieferqualität zu garantieren. Besonderes Augenmerk gilt hierbei den in der Spezifikation gekennzeichneten Prüfmaßen.
Der Lieferant hat zur Absicherung der Qualität eine Requalifikation des Bauteiles auf Anforderung durchzuführen. Setzt der Lieferant länger als ein Jahr mit den Lieferungen aus, gilt die erteilte Freigabe als erloschen. Das Teil ist erneut zu qualifizieren. Durch den Lieferanten ist eine erneute Freigabe mittels Erstbemusterung zu beantragen.
Der Lieferant hat termingerecht vor Serienfreigabe eine Erstbemusterung durchzuführen. Die Vorlage des Erstmusterprüfberichtes hat grundsätzlich nach den Bizerban Vorgaben, die sich an VDA, Bd. 2 anlehnen zu erfolgen, soweit nichts Anderes vereinbart ist. In diesem Bericht sind alle technischen Anforderungen der Lieferspezifikation/Zeichnungen in angemessenen Umfang durch den Lieferanten zu dokumentieren. Der Erstmusterprüfbericht enthält (abhängig vom Produkt):
Wenn nichts Anderes vereinbart wurde, sind für die statistische Beurteilung der Prüf- und Messergebnisse 100 Teile zu produzieren und daraus 25 Teile heranzuziehen. Die Prüfmaße sind gesondert zu vereinbaren. Die Erstmuster sind komplett mit allen vereinbarten Unterlagen in einer eigenen Verpackung, gekennzeichnet mit einem farbigen Aufkleber „Erstmuster”, an Bizerba zu liefern.
Bizerba prüft den Erstmusterprüfbericht auf Vollständigkeit und Übereinstimmung mit den Forderungen. Gegebenenfalls werden Merkmale nachgeprüft. Unvollständige Prüfberichte, die nicht genehmigte Abweichungen aufweisen, werden nicht weiter bearbeitet und gehen an den Lieferanten zurück.
Bei durch den Lieferanten verschuldeten Nachbemusterungen kann der Lieferant mit den Kosten für die Bearbeitung belastet werden. Bizerba erwartet, dass Erstmusterteile allen Anforderungen entsprechen. Sollten bei der Durchführung der Bemusterung dennoch Abweichungen auftreten, die nicht kurzfristig korrigiert werden können, ist vor der Erstmusterung ein schriftlicher Antrag auf begrenzte Abweicherlaubnis oder Zeichnungs-/ Spezifikationsänderung zu stellen.
Die Aussicht auf Genehmigung ist durch den Lieferanten vorab zu klären. Die Durchführung von Korrekturen ist durch erneutes Vorstellen eines Erstmusterprüfberichtes genehmigen zu lassen. Vereinbarte Korrekturtermine sind einzuhalten. Die Bauteilfreigabe erfolgt durch Unterschrift auf dem Deckblatt.
Genehmigte Abweichungen werden vermerkt. Das unterschriebene Deckblatt geht an den Lieferanten zurück. Ohne diese Freigabe dürfen durch den Lieferanten keine Serienlieferungen an Bizerba getätigt werden.
Der Lieferant verpflichtet sich, grundsätzlich als Bestandteil des Erstmusterprüfberichts Materialdatenblätter mitzuliefern. Die Einhaltung von Stoffverboten gemäß Stoffverbotsliste Bizerba bzw. internationalen und nationalen Anforderungen wie. z. B. RoHS und WEEE wird vom Lieferanten garantiert.
Der Lieferant wird alle nötigen Daten, insbesondere Messwerte und Prüfergebnisse sowie Muster, die zum Nachweis der vereinbarten Qualität benötigt werden, insbesondere Materialherstellungs- und Prüfungsdaten, bis mindestens 15 Jahre nach Beendigung der Serienproduktion übersichtlich geordnet aufbewahren und Bizerba auf Anforderung zur Verfügung stellen. Für den Fall, dass Komponenten weitere Dokumentationen benötigen, wird die Archivierungsperiode für diese in der Komponentenspezifikation/-zeichnung festgesetzt.
Der Lieferant kennzeichnet auf Anforderung jedes Teil mit einem Verfolgungscode auf jeder Elementarverpackung, oder, falls dies unmöglich oder unzweckmäßig ist, sorgt durch andere geeignete Maßnahmen dafür, dass bei Auftreten eines Fehlers alle Material- und Prozessschritte zurückverfolgt werden können. Der Auftragnehmer wird Bizerba über sein Kennzeichnungssystem oder seine sonstigen Maßnahmen so unterrichten, dass Bizerba im erforderlichen Umfang eigene Feststellungen treffen kann. Verfolgbarkeitsunterlagen müssen Bizerba nach maximal 3 Werktage nach Anforderung zur Verfügung stehen. Werden bei den vom Lieferanten gelieferten Produkten fehlerhafte Teile festgestellt, so kann Bizerba das ganze Los zurückweisen.
Vor der Änderung von Fertigungsverfahren, Fertigungsparametern, Werkzeugen, Betriebsmitteln, Materialien oder Zulieferteilen, Verlagerungen von Fertigungsstandorten, Wechsel von Unterlieferanten, Verfahren oder Einrichtungen zur Prüfung der Produkte oder von sonstigen Qualitätssicherungsmaßnahmen wird der Lieferant Bizerba so rechtzeitig informieren, dass dort geprüft werden kann, ob sich die Änderungen nachteilig auswirken können. Ohne schriftliche Zustimmung vom Bizerba darf die Änderung nicht eingeführt werden. Nach Zustimmung sind die Änderungen durch den Lieferanten zu qualifizieren. FMEA, QM-Plan (Kontrollplan), Teilelebenslauf usw. sind entsprechend anzupassen. Vor jeder Änderung der oben genannten Punkte ist eine Erstbemusterung durchzuführen. Der Umfang der Erstbemusterung ist mit Bizerba abzustimmen. Der positive Bescheid der Erstbemusterung ist die Änderungsfreigabe und bildet den Abschluss des Vorganges. Die Erstlieferung von geänderten Teilen ist schriftlich anzukündigen. Aus den Lieferpapieren und der Verpackung muss eindeutig hervorgehen, dass es sich hier um die erste Lieferung geänderter Teile handelt.
Um sicherzustellen, dass die Produkte und Prozesse des Lieferanten dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik entsprechen, hat der Lieferant einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess unter Berücksichtigung des relevanten Feedback-Reportings etc. durchzuführen.
Der Lieferant verpflichtet sich, die Qualität seiner Produkte vor dem Versand an Bizerba durch entsprechende Prozesskontrolle und Warenausgangsprüfung so zu untersuchen, dass ein Versand von Produkten, die der vereinbarten Zeichnung/Spezifikation für das jeweilige Produkt nicht entsprechen, vermieden wird. Grundlage für zu prüfende Merkmale bildet die Zeichnung von Bizerba. Etwaige darüber hinausgehende, spezielle Prüfungen werden im Bedarfsfall zwischen Bizerba und dem Lieferanten vereinbart. Im Einzelfall werden Konformitäts-Zertifikate (Konformitätsnachweis) für einzelne Lieferungen vereinbart. Dies können auch Konformitätsnachweise nach DIN EN 10204 bzw. Herstellererklärungen nach zutreffenden EU-Richtlinien sein. Des weiteren wird jede Verpackungseinheit vor dem Versand vom Auftragnehmer zusätzlich auf korrekte Kennzeichnung hin geprüft.
Bizerba überprüft bei Eingang der Produkte die Bizerba Teilenummer sowie den Typ und die Menge der Produkte und untersucht diese auf eventuelle Transportschäden. Bizerba obliegen gegenüber dem Lieferanten keine weitergehenden als die vorstehend genannten Prüfungen.
Der Lieferant benachrichtigt Bizerba unverzüglich und in umfassender Form, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Ursache sowie über geplante Abhilfemaßnahmen, wenn er feststellt, dass seine Produkte Qualitätseinbrüche aufweisen. Der Auftragnehmer ergreift sofort die gemeinsam zwischen den Parteien für den jeweiligen Fall definierten Sondermaßnahmen (z. B. höhere Prüfdichte).
Der Lieferant setzt Bizerba sofort schriftlich von Mängeln bei einer Lieferung in Kenntnis, sobald diese in normalen Geschäftsverlauf erfasst werden können. Nach Eingang von Reklamationen erfolgt vom Lieferanten eine schriftliche Bestätigung innerhalb von 2 Werktagen. Im Falle von Reklamationen durch Bizerba veranlasst der Lieferant den Ersatz durch fehlerfreie Produkte, so dass eine Produktionsunterbrechung bei Bizerba stets vermieden wird.
Die Ausschussteile werden zusammen mit den relevanten Informationen an den zuständigen, QS-Beauftragten des Lieferanten zurückgeschickt. Bizerba sorgt für eine angemessene Vorauswahl der Ausschussteile, um sicherzustellen, dass nur diejenigen Ausschussteile, deren Ausfallursache dem Lieferanten zur Last gelegt werden können, an den Lieferanten zurückgehen. Nach Eingang der Ausschussteile reicht der Lieferant innerhalb von 7 Arbeitstagen einen Ausfallanalysebericht ein, aus dem folgendes hervorgeht:
A. Die Ursache des Mangels sowie die Gründe dafür,
warum das Produkt die Tests und Prüfungen des
Auftragnehmers unentdeckt durchlaufen konnte;
B. Optimierter Zeitplan für die Implementierung von
Korrektur- und Präventivmaßnahmen auf der
Grundlage eines Prüfberichtes oder 8-D-Reports;
C. Datum der vollen Einführung der Korrektur-
maßnahmen und Prüfung ihrer Wirksamkeit.
Falls von Bizerba gewünscht, verpflichtet sich der Lieferant zur Durchführung einer Ausfallanalyse bezüglich:
A. Geschätzten Nettoproduktionsausfällen,
B. Ausfällen aus Zuverlässigkeits- und
Belastungsprüfungen,
C. Ausfällen aus dem Feld.
Unabhängig von der Übersendung von Ausschussteilen legt der Lieferant für die gesamte Korrekturzeitdauer und zur laufenden Information von Bizerba binnen 7 Arbeitstagen nach Eingang der schriftlichen Reklamationen einen Prüfbericht oder 8-D-Report vor. Bis die Korrekturmaßnahmen wirken, kann Bizerba vom Lieferanten für einen angemessenen Zeitraum Sondermaßnahmen (höhere Prüfdichte etc.) vereinbaren. Sondermaßnahmen sind innerhalb 2 Arbeitstagen umzusetzen. Die hierdurch entstehenden Mehrkosten gehen zu Lasten des Lieferanten, sofern der Mangel nicht nachweislich durch Bizerba verursacht wurde.
Sollte aus Gründen der Aufrechterhaltung der Produktionskontinuität bei Bizerba mangelhafte Produkte durch den Lieferanten ausgeliefert werden müssen, so ist bei Bizerba durch den Lieferanten eine Sonderfreigabe vor Auslieferung zu beantragen. Die Entscheidungen über die Sonderfreigabe behält sich Bizerba vor.
Der Lieferant muss gewährleisten, dass er im Rahmen der Ersatzteilversorgung Produkte 10 Jahre nach letzter Lieferung an Bizerba liefern kann. Der Lieferant hat dieses durch ein geeignetes Werkzeugmanagement und entsprechende Bevorratung sicherzustellen. Vorzeitige Aufkündigung der Produkte ist nur mit Genehmigung von Bizerba möglich.
Der Lieferant ist verpflichtet, das Haftungsrisiko in geeigneter Weise zu versichern und eine entsprechende Bestätigung von seiner Versicherung zur Einsicht vorzulegen. Die Deckung ist dabei so anzupassen, dass insbesondere auch die Kosten im Zusammenhang mit der Abwicklung eines Produkthaftungsschadens, Serienschadens oder einer Rückrufaktion mit erfasst sind.